Kieferorthopädische Früh-Behandlung – zwischen dem 6. - 9. Lebensjahr

Gebissentwicklung kontrollieren und spätere Behandungen verkürzen

Schon im Alter von 4 - 5 Jahren empfiehlt es sich, die Gebissentwicklung kontrollieren zu lassen. Bestimmte Fehlentwicklungen beim Kiefer- und Schädelwachstum und beim Zahndurchbruch lassen sich bereits zu diesem Zeitpunkt erkennen und können unter kompetenter Therapie in die richtige Richtung gelenkt werden. Die Früh-Behandlungen ersetzen nicht die späteren Behandlungen, doch können sie helfen, die Dauer späterer Behandlungen zu reduzieren. In den meisten Fällen erfolgt die Eingliederung einer funktionskieferorthopädischen Apparatur, wie z.B. einem Bionator, im Rahmen einer ganzheitlich orientierten Behandlung. Die kieferorthopädische Früh-Behandlung wird bereits ab dem 6. Lebensjahr durchgeführt. Sie ist erforderlich, wenn bereits in diesem Alter ausgeprägte Zahnstellungs- und Kieferanomalien vorliegen, die oftmals genetisch bedingt sind. Fehlstellungen, die in jedem Fall früh behandelt werden sollten, sind

Schlechte Angewohnheiten, sogenannte Habits (z.B. Lutschen am Finger)

Die schlechten Angewohnheiten, sogenannte Habits (z.B. Lutschen am Finger) können ebenfalls zu Fehlstellungen der Zähne und Kiefer führen, und sollten ebenfalls frühzeitig behandelt werden. Mit motivierenden Gesprächen schaffen unsere Patienten es sehr schnell diese Gewohnheiten abzustellen und teilweise mit Unterstützung einer herausnehmbaren Mundvorhofplatte oder Zahnspange können oft die Folgen von Schnuller oder Daumen bereits zu diesem Zeitpunkt wirkungsvoll behandelt werden. Manche Zahnfehlstellungen sind durch ein Ungleichgewicht der Muskulatur von Wangen, Lippen und Zunge bedingt. Auch Zungenfehlfunktionen können Zahn- und Kieferfehlstellungen hervorrufen. Hier sind wir Ansprechpartner und können an ausgebildete Logopäden und Sprachheiltherapeuten überweisen.

Lückenhalter

Der Lückenhalter findet seinen Einsatz im Milch- und frühen Wechselgebiss, wenn es zu einem vorzeitigen Milchzahnverlust (z.B. Extraktion) gekommen ist. Um den Platzverlust durch das Aufwandern von Nachbarzähnen entgegen zu wirken, werden in den meisten Fällen herausnehmbare Platz- oder Lückenhalter angefertigt. So kann die Lücke für den zu einem späteren Zeitpunkt noch durchbrechenden permanenten Zahn freigehalten werden.